Hohe Börde ist eine Einheitsgemeinde im Landkreis Börde in Sachsen-Anhalt.
Bundesland
Landkreis
Börde
Einwohner
18.703 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
, 39167 (Eichenbarleben, Irxleben, Niederndodeleben, Ochtmersleben, Wellen),39326 (Hermsdorf, Hohenwarsleben),39343 (Ackendorf, Bebertal, Bornstedt, Groß Santersleben, Nordgermersleben, Rottmersleben, Schackensleben, Tundersleben)Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/PLZ enthält Text
Vorwahlen
039062, 039202, 039204, 039206
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Hohe Börde, Am Markt 1, 39175 Hohe Börde
2. Einwohnermeldeamt Hohe Börde, Am Markt 1, 39175 Hohe Börde
3. Ordnungsamt Hohe Börde, Am Markt 1, 39175 Hohe Börde
Gemeinde Hohe Börde – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
15:00 - 17:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Ein neuer Windpark mit 14 Windrädern, einem Umspannwerk und neuen Zufahrtswegen ist zwischen den Gemeinden Hohe und Niedere Börde geplant. Der Bebauungsplan für das Gebiet, das die Ortsteile Dahlenwarsleben, Warsleben und Irxleben umfasst, ist derzeit in Arbeit. Die Gemeinden sollen im kommenden Jahr über das Vorhaben abstimmen. Der Baubeginn ist für 2026 und die Fertigstellung für das erste Quartal 2028 geplant.
Eine Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hohe Börde für die Sonderbaufläche Windenergieanlagen Süd-Ost in der Gemarkung Niederndodeleben wurde am 11. September 2024 vorgenommen.
FAQ
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.